Bilder

Auf den nachfolgenden Seiten sind alte Aufnahmen, Bilder von Sanierungen sowie Burgfesten und weitere Bilder hinterlegt.

Information zur Erlaubnis der hier eingestellten Bilder: 

Konkret ist in folgenden Fällen eine Erlaubnis normalerweise nicht erforderlich:

Umzüge, Demonstrationen und Versammlungen
Bei größeren Versammlungen verschiedenster Art, ist oft ein öffentliches Interesse gegeben. Solange Aufnahmen der Veranstaltung keine einzelnen Personen aussondern oder besonders hervorheben, kann davon ausgegangen werden, dass eine Einwilligung nicht notwendig ist. Private Veranstaltungen wie Beerdigungen oder Hochzeiten dagegen, dürfen nicht ohne Weiteres fotografiert werden.

Quelle: Fotos online posten – was ist erlaubt? – Anwälte Müller & Kollegen (rechtsanwaelte-kanzlei-mueller.de)

Die eingestellten Fotos von Hochzeiten wurden von den betreffenden Paaren selbst ausgesucht und mit dem Einverständnis der darauf abgebildeten Personen hier eingestellt.