Die Geschichte

Die Vorgeschichte

Die kleine Burg Wildenstein verdankt ihre Existenz der großen Politik bzw. den Auseinandersetzungen der Grafen von Rieneck mit dem Erzbistum Mainz. Die Gegend um den Wildenstein ist im 13. Jahrhundert Zankapfel beider Parteien. Aufgabe der Burg ist es, den südwestlichen Eckpunkt des Rieneckschen Territoriums zu sichern. Die zunehmende Expansion der Rienecker Grafen wird vom Erzbistum mit wachsendem Argwohn beobachtet, kann aber wegen der Verstrickung der Erzbischöfe in die Reichspolitik (1) nicht wirksam bekämpft werden. Nicht zuletzt werden die rieneckschen Gebietserweiterungen durch den Endkampf des  Staufischen Herrscherhauses begünstigt – aller Augenmerk liegt auf Kaiser Friedrich II., der Spessart ist zu diesem Zeitpunkt um 1230 bis 1250 zweitrangig. Erst mit Erzbischof Werner von Eppstein ändert sich die Situation. Der zunehmenden Dreistigkeit der Rienecker wird nun Paroli geboten. Bis dahin haben sie stetig neue Burgen errichtet (2) und Neurodungen im Zentralspessart angelegt. In diesen Burgen und Rodungsdörfern der Rienecker sieht Mainz seine eigenen Territorialinteressen gefährdet. Es kommt zur Fehde

Eingang zur Burg im Winter

Die wechselvolle Geschichte einer Burg

Die Burg Wildenstein dürfte in der Zeit um 1230 bis 1250 entstanden sein, als das Erzbistum anderweitig beschäftigt ist. Das der Bering durchweg aus Buckelquadern errichtet wird, deutet auf zweierlei hin: Zum einen haben die Grafen Zeit, denn die Herstellung der kissenförmigen Quader ist aufwändig, zum anderen symbolisieren sie damit ihre Treue zur Stauferdynastie.

Äußerer Zwinger

Um sich auch kirchenpolitisch im Südwesten des Spessarts eine gesicherte Position zu schaffen, gründen Graf Ludwig II. von Rieneck und seine Frau Adelheid das Kloster Himmelthal bei Rück, das zwei Jahre darauf königliche und päpstliche Privilegien erhält. Die Entstehung der Burg Wildenstein scheint die unmittelbare Folge davon zu sein, sofern sie nicht zeitgleich mit dem Kloster erbaut wird, vielleicht, um ihre eigentliche territorialpolitische Bestimmung durch den (scheinbaren?) Status einer klösterlichen Schutzburg zu verschleiern.

Zwischen Oktober 1259 (3) und Juli 1260 scheint das Erzbistum die Rienecker empfindlich getroffen zu haben. Vorübergehender Abschluss ist die Eroberung der Burg Wildenstein durch Mainz. Zwischen Erzbischof Werner von Eppstein und den Grafen Ludwig III., Gerhard IV. und Heinrich II. von Rieneck kommt es am 21.6.1260 per Vertrag zum vorübergehenden Frieden. Die Bestimmungen, die auf den ersten Blick eine Niederlage Rienecks darstellen, besagen folgendes:

1. Die Grafen von Rieneck werden diesseits (westlich) des Spessarts oder sonstwo auf mainzischem Grund keine Burg oder burgähnliche Befestigung errichten.
2. Sie werden Mainz in seinen Rechten weder im Spessart noch außerhalb dessen oder sonstwo stören.
3. Die angelegten Bifänge werden aufgegeben.
4. Sie verzichten auf alle Feindseligkeiten wegen der ihnen im Krieg entstandenen Schäden, insbesondere gegen Graf Reinhard von Hanau (4) und gegen jene, die bei der Einnahme der Burg Wildenstein dabei waren.
5. Der Erzbischof wird als Schiedsrichter im Streit zwischen Rieneck und den Herren von Rannenberg (5) bestellt.

Die Urkunde stellt für die drei Grafen einen Verzicht auf eine Ausweitung und Festigung ihres Territoriums dar. Ihre bisherigen Besitzungen sind dadurch in keiner Weise gefährdet. Um Besitz und Rechte um den zum Teil zerstörten Wildenstein sichern zu lassen, umgeben die Grafen zwischen Juli 1260 und Juli 1261 Eschau mit einer Mauer. Mainz sieht das als eindeutigen Vertragsbruch an, besetzt das umwehrte Dorf und stellt die Befestigung in seinen Dienst. Genau betrachtet haben sich die Rienecker aber an den Vertag gehalten: eine einfache Ummauerung macht noch keine burgähnliche Befestigung aus. Als Gerichtsherren über den Ort hatten die Grafen von Rieneck das Recht zum Bau einer Mauer. Da der Vertrag Burgen oder burgähnliche Bauten verbietet sind Mauern ausgenommen, deren Vorgraben nur so tief ist, dass ein Mann mit einem Spaten, die Erde noch auf den Rand schütten kann. Die Mauer selbst darf nur so hoch sein, wie ein Reiter reichen kann, Brustwehr oder Zinnen sind dagegen verboten. Mit Recht protestieren die Grafen und sehen ihrerseits den Mainzer Schlag als Provokation an. Ein erneuter Vergleich am 28.6.1261 bei Miltenberg verläuft dementsprechend problematisch: Der Erzbischof lässt die vormals geschlossenen Verträge verlesen, die Grafen verweigern die Anhörung und wollen sich nicht weiter zu der Angelegenheit äußern. Während der Zusammenkunft sollen sich die drei Grafen ungebührlich benommen haben. Ihre Wut über die Einnahme des Dorfes Eschau bekunden sie durch zuhalten ihrer Ohren und lärmen und rasseln mit ihren Waffen, um die Verlesung und die Vernehmung von Zeugen zu stören. Es kommt zu keinem Ergebnis und die Fehde wird weitergeführt. Sechs Wochen darauf, am 05.09.1261 bei der Burg Rannenberg muss Rieneck klein beigeben. Möglicherweise verbirgt sich hinter dem neuerlichen Vergleich Zwang oder gar Erpressung, denn die Grafen bekennen urkundlich wider besseres Wissen, dass sie gegen den Vertrag von 1260 und zeitlich nach diesem, eine Burg in Eschau errichtet haben. Erzbischof Werner von Eppstein dagegen lässt diese – nun mainzische Anlage – schleifen. Ansonsten müssen die Grafen die im letzten Jahr beschlossenen Punkte neu beeiden. Zusätzlich müssen sie aber versprechen, weder auf Mainzer noch auf eigenem Gebiet im Spessart keine Burg mehr zu erbauen. Eine zweite Urkunde desselben Tages zwingt sie zur Zahlung von 300 kölnischen Denaren an Mainz.

Für fünf Jahre herrscht zwischen den Kontrahenten Frieden, wohl weil Mainz mit anderen Fehden beschäftigt ist. In dieser Zeit fassen die Rienecker neuen Mut und bessern die Burg Wildenstein wieder aus. Das Ergebnis lässt natürlich nicht auf sich warten: Der Erzbischof beauftragt seinen Aschaffenburger Vogt die wiedererstandene Burg zu belagern. Als Zeugnis davon finden sich ca. 380m östlich der Burg an einem Berghang die Reste einer Belagerungsburg, wie sie Werner von Eppstein bei anderen Belagerungen eingesetzt hat (6). Ob die Burg erobert wird oder die Burgbesatzung den Kampf aufgibt, ist leider nicht bekannt. Vermutlich setzt Erzbischof Werner von Eppstein die Grafen unter Druck indem er ihnen den Entzug der Mainzer Lehen androht. Jedenfalls kommt es am 17.03.1266 durch eine Urkunde zum Waffenstillstand. Die Grafen Ludwig III., Gerhard IV. und Heinrich II. von Rieneck müssen erneut für sie harte Punkte unterzeichnen:
1. Sie zahlen 500 Silbermark an Mainz, fällig am St. Michaelstag 1266.
2. Für 300 Mark jener Summe verpfänden sie die Burg Wildenstein an Mainz, welche Graf Hermann von Henneberg, der Vermittler zwischen den Parteien bis zum Fälligkeitstag verwaltet (7).
3. Sie haben die Burg Rannenberg an den Henneberger Grafen zu übergeben. Er hat sie mit anderen vor ihr gebauten neuen Burgen innerhalb von 14 Tagen zu zerstören.
4. Sie werden vom Erzbischof in alle „Rechte und Ehren“, die sie von Alters her von Mainz besitzen, wieder eingesetzt.
5. Die Gefangenen beider Seiten werden freigelassen.
6. Jede Partei verspricht, sich über entstandene Schäden und Eigentumsfragen zu einigen.

Über einige Bestimmungen gibt es wohl Meinungsverschiedenheiten, da es bis 1271 erneut zu Kämpfen kommt. Fühlten sich die Grafen übervorteilt? Den Friedensvertrag vom 25.07.1271 unterzeichnen nur noch Ludwig III. und Gerhard IV., Graf Heinrich II. ist eventuell ein Opfer dieser Fehde geworden. Folge des gesamten Krieges ist, dass Rieneck durch Lehensbande enger an Mainz gebunden wird. Wenigstens konnte der Besitz um Wildenstein an die Pfalzgrafen, den mächtigsten Rivalen der Erzbischöfe, zu Lehen aufgetragen werden, was einen Zugriff durch Mainz verhindert. So werden 1291 Wildenstein und Kleinheubach als pfalzgräfliches Lehen Rienecks genannt, doch wird dieser Kontrakt bereits unter Graf Ludwig III. von Rieneck durchgeführt worden sein (während der Kämpfe oder kurz darauf). Mit Mainz herrscht fortan Frieden. Wildensteins Existenz als Rienecker Burg ist gesichert.

Auf lange Zeit hin finden Burg und Amt Wildenstein nur noch gelegentliche Erwähnungen. Die Burg ist nun Verwaltungsmittelpunkt, durch die Rienecker Grafen wohl meist nur für Jagdtouren aufgesucht. 1462/1463 wird die Grafschaft zwischen den Brüdern Phillip dem Älteren und Phillip dem Jüngeren aufgeteilt, da sie sich auf eine gemeinsame Herrschaft nicht einigen können. Wildenstein kommt an den Älteren.

Eberhard Schenk von Erbach erhält am 31.03.1520 die Anrechte der Pfälzer Lehen um Wildenstein zugesprochen, sollte Rieneck ohne männliche Erben aussterben.
Am 03.09.1559 stirbt Graf Phillip III. von Rieneck, ohne Erben zu hinterlassen. Das Lehen Wildenstein fällt an die Kurpfalz. Bereits am 14.09.1559 kommt Graf Georg von Isenburg auf die Burg Wildenstein, um eine Auflistung des Burginventars vorzunehmen. (Dieses Inventar ist erhalten geblieben und gibt uns heute noch einen Einblick über die Gegenstände und Gebäude die sich auf Wildenstein befanden.) Er ist der Sohn Graf Antons von Isenburg, der durch Phillips Testament u.a. die Hälfte aller „fahrbaren Habe“ erbt. Die andere Hälfte erhält Margarethe von Erbach. Mit ihm erscheinen seine Sekretäre Johann Beyer und Johann Sarbrück, die Aufsicht hat der Gelnhäuser Notar Georg Henkel.
Begonnen wird im Obergeschoss des Haupthauses, wobei Raum für Raum durchgegangen wird und alles Bewegliche notiert wird. Nach Einigung der Aufteilung wird der Isenburger Teil auf die Ronneburg bei Hanau verbracht, während Gräfin Margarethas ihre Hälfte auf ihren Witwensitz Schönrain transportieren lässt. Ein Jahr darauf bekommen die Grafen Eberhard XIV., Georg III. und Valentin II. von Erbach das Amt Wildenstein als Pfälzer Lehen. Sie setzen einen neuen Amtmann auf die Burg.

In den 1680er Jahren lebt der letzte Amtmann des Grafen Erbach Johannes Schnellbacher mit seiner Frau Anna Maria und seinen neun (!) Kindern auf Wildenstein. Zu diesem Zeitpunkt war die Burg schon baufällig. Am 25. Dezember 1689 stirbt Johannes Schnellbacher und wird am 27. Dezember in Eschau beigesetzt. Bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein soll die verfallende Anlage von Schäfern genutzt worden sein.

Auch Schatzgräber versuchen in den 1860er Jahren ihr Glück und finden natürlich nichts.

Ende März 1945 verstecken sich auch an die 100 Menschen im Keller der Ruine, um die unsinnigen Endkämpfe des zweiten Weltkrieges heil zu überstehen. Laut Zeitzeugenaussagen traf ein Artilleriegeschoss den Keller an der Ostseite, verletzt wurde vermutlich niemand. Es befanden sich unter den Schutzsuchenden auch ein paar versprengte Soldaten. Als die Amerikaner den Keller betraten versteckten sich die Soldaten zwischen den Frauen und Kindern und wurden so von den GI`s übersehen.
Von Gründonnerstag (29.03.1945) bis Ostersonntag (01.04.1945) verteidigen Soldaten des SS-Panzergrenadier-Bataillon 506 die Linie Hobbach-Wildenstein-Wildensee. Am 31.03.1945 um 14:30 Uhr, setzen sich die Grenadiere nach Nord und Ost ab.

Eingang Keller

Erklärungen: 

Staufer: 

Definition: Schwäbisches Adelsgeschlecht, das mehrere Könige und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und Könige von Sizilien stellte. Der Name leitet sich von ihrer Stammburg, der Burg Hohenstaufen, ab. Der Aufstieg der Familie begann 1079, als Friedrich I. von Kaiser Heinrich IV. zum Herzog von Schwaben ernannt wurde und des Kaisers Tochter Agnes heiratete. Nach dem Aussterben der Salier mit Heinrich V. 1125 wurde gegen die Ansprüche Herzog Friedrichs II. auf die Nachfolge im Königtum Lothar III. von Supplinburg zum König gewählt; zwei Jahre später stellten einige Fürsten Konrad III., Sohn Herzog Friedrichs I. und Bruder Friedrichs II., als Gegenkönig gegen Lothar und seine welfische Partei auf. Damit begann der lang andauernde, zeitweise die Politik im Reich bestimmende welfisch-staufische Gegensatz. Nach Lothars Tod wurde Konrad III. 1138 zum König gewählt. Unter seinen Nachfolgern Friedrich I. Barbarossa und Heinrich VI., durch den Sizilien in staufischen Besitz kam, erreichten die Staufer den Höhepunkt ihrer Macht. Unter Friedrich II., Kaiser sowie König von Sizilien und von Jerusalem, verlagerte sich das Zentrum der staufischen Macht nach Süditalien, während im Reich das staufische Königtum an Durchsetzungskraft verlor. Weitere Herrscher aus dem staufischen Haus waren Philipp von Schwaben, der sich 1198 zum König wählen ließ, um die Krone den Staufern und seinem minderjährigen Neffen Friedrich II. zu erhalten, Friedrichs II. Söhne Konrad IV., römischer König und König von Sizilien und Jerusalem, und Manfred, ebenfalls König von Sizilien, sowie Friedrichs II. Enkel Konradin, Herzog von Schwaben. Mit dem Tod von Enzio, König von Sardinien und unehelicher Sohn Friedrichs II., erlosch 1272 die Dynastie der Staufer. Obwohl die Staufer im Kampf gegen die oberitalienischen Städte und die deutschen Herzöge (unter Führung der Welfen) nur zeitweilig die volle Königsgewalt herstellen konnten, bedeutete ihre Herrschaft den Höhenpunkt der deutschen Kaisergeschichte, der in Kultur und Politik tiefe Wirkungen hinterließ. 

Fehde

Wort Fehde (mittelhochdeutsch vehede, althochdeutsch fehida = Feindschaft, Streit) erscheint in den Urkunden als faida, inimicitia, guerra, werra. Es wird heute noch mit den biblischen Wendungen wie ‚mit jemandem in Fehde liegen‘, ‚jemandem Fehde ansagen‘ für persönliche Streitigkeiten gebraucht, auch der Fehdehandschuh ist noch im öffentlichen Bewusstsein. Grundsätzlich stand das Recht, Fehde zu führen, allen freien Männern ritterlichen Standes zu. Bauern, Stadtbewohner, Kleriker, Juden und Frauen waren davon ausgeschlossen. Im späten Mittelalter konnten auch Städte dem umwohnenden Adel oder umgekehrt der Landesherr widerspenstigen Städten Fehde ansagen. Die Städte, die im späten Mittelalter häufig in Fehde verwickelt waren, mussten regelrechte Verzeichnisse von Fehdebriefen führen, um nicht die Übersicht über die Identität ihrer Gegner zu verlieren. Das Absageverzeichnis der Stadt Nürnberg enthielt im Jahr 1449 insgesamt 27 Fehdebriefe von Fürsten, 40 von anderen Adligen, 45 von Freien Herren und 8 von anderen Städten. Der Schreiber des Fehdebuches errechnete die Gesamtzahl der Gegner samt ihrer Helfer auf ca. 7.000 Personen. Unter den Fehdeberechtigten waren aber nur solche Adligen, die sich gegen andere zu verteidigen wussten, überhaupt in der Lage, eine Fehde zu führen. Streng genommen konnten nur Burgbesitzer diesen Anforderungen entsprechen. Man muss die ritterliche Fehde von der Blutrache bzw. der Sippenfehde scheiden. Nach germanischem Recht beschreibt die Fehde (faida, seke, inimicitia, guerra, werra) ein Feindschaftsverhältnis zwischen einem „Unrechttäter“ und seinem Opfer. Dieses bildete die Grundlage bestimmter erlaubter Rachehandlungen. Die „nicht ritterlichen Fehden“ waren im wesentlichen Blutfehden (dotvede, Todfeindschaft, Totschlagsfehde), die jedem frei geborenen Mann zustanden. Grund zur Fehde konnten Ehrkränkungen, Ehebruch, Körperverletzung, Raub oder Tötung von Sklaven oder Vieh sein. Wenn Besitz oder Leben der Familie derart geschädigt waren, stellte die Rachenahme geradezu eine Pflicht dar. Der Kampf der Gegner war erbarmungslos und auf Ausrottung des anderen bedacht. Erlaubte Rachehandlungen waren Tötung, Heimsuchung, Hausfriedensbruch und Brandstiftung. Die Fehde konnte durch Sühne (Totschlagsühne) beendet werden, der in der Regel ein Waffenstillstand oder ein Friede vorausging Ritterfehden waren begrenzte Auseinandersetzungen, die in Form eines Kleinkrieges (Kleine Reiterei) ausgetragen wurden und sich vor allem auf zerstörerische Raubzüge beschränkten. Da man im Mittelalter versuchte, aufwendige offene Feldschlachten (Große Reiterei) zu vermeiden, spielte sich der Kampf zwischen zerstrittenen Parteien meist im Umfeld ihrer Burgen ab. Nur während der großen Fehde zwischen Städten und Ritterbünden kam es zu verheerenden Schlachten, in die ganze Landstriche verwickelt wurden. 

Bering

Definition: Ummauerung (Mantelmauer) der Burg. Von Mantelmauer, auch bezeichnet als Burgmantel, Hoher Mantel, Ringmauer, Zingel oder Hemd, spricht man, wenn Teile der Ringmauer besonders hoch und massiv erbaut waren. Der Hohe Mantel ist anders als die Schildmauer kein eigenständiger Verteidigungsbau, sondern diente dem besonderen Schutz besonders gefährdeter Gebäude und Mauerteile. Viele Mantelmauern entstanden erst im Laufe der Zeit durch Erhöhung einfacher Ringmauern. Teilweise konnten solche Hohen Mäntel die ganze Burg umfassen. Die Schildmauer überragte Ringmauer und Mantelmauer an Höhe und Mächtigkeit.

Buckelquader

Definition: Besonderer Quaderbaustein. Im Zusammenhang mit der Quaderbauweise der staufischen Zeit (1138-1250/54) kam in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts auch der sog. Buckelquader (Bossenquader) auf, der fast ausschließlich im Burgenbau verwendet wurde. Im mittelalterlichen Kirchenbau kamen Buckelquader nicht vor, in einigen Fällen sind sie aber bei Stadtmauern verwendet worden. Buckelquader waren zunächst von den staufischen Ministerialen und von den mit Staufern befreundeten Adligen verwendet worden (Büdingen, Münzenberg, Dagsburg/Hochegisheim und Wildenberg), sind aber auch auf den staufischen Königspfalzen und Reichsburgen zu finden (Gelnhausen, Hagenau und Rothenburg o.d.T.). Bevorzugt wurden Buckelquader im Südwesten Deutschlands, vor allem am Oberrhein, im Elsass und in der Schweiz, sie kamen aber vereinzelt auch in Hessen und Mitteldeutschland vor. Während es in Italien und Frankreich Burgen mit Buckelquadern gibt, sind diese in England und Spanien unbekannt. Die Besonderheit dieser Quadersteine ist eine buckelartige Verdickung, die geschickte Steinmetzen an der Frontseite stehenließen. Von roh geformten mächtigen Buckeln (bruchrauhe Bossen), über sanft gerundete Erhebungen bis hin zu ausgeprägten glatten Kissen sind eigentlich alle Formen zu finden. Ähnelte die Bosse einem geschliffenen Diamant, so spricht man von Diamantquadern, bei polsterähnlicher Oberfläche von Polsterquadern. Als besonders anspruchsvoll galten Quader, um deren Buckel herum ein schmaler glatter Rand stehengelassen wurde. Man hat den Eindruck, als liege auf dem glatten Stein ein Kissen (Buckelquader mit geradem Randkantenschlag).Den Abschluss der Entwicklung der Bossenbearbeitung bilden die prismenförmigen Buckel. Je nach Form gaben die Buckel den Mauern ein wehrhaftes, repräsentatives oder gar imperial-römisches Aussehen. Bei vielen römischen (und griechischen) Bauten sind riesige Buckelquader verwendet worden. Ein bekanntes Beispiel ist die Porta Nigra in Trier, die ca. 180 n. Chr. von den Römern errichtet wurde. Der größte dort verbaute Sandsteinquader wiegt sechs Tonnen. Eine Zyklopenmauer war eine meist zweischalige Mauer, die aus besonders großen, ohne Mörtel zusammengefügten Steinquadern bestand. Zyklopenmauern waren u. a. bei den Mykenern gebräuchlich. Der Name Zyklop geht auf das sagenhafte Geschlecht der Zyklopen zurück, das als Hersteller von Zyklopenmauern galt. Dies ist auch der Grund, warum sie fast ausschließlich an den Außenmauern der Burgen und hier vor allem an der Angriffsseite verwendet wurden, innerhalb der Burg sind sie meist nur an Turm- und Palastmauern zu finden. Ein Grund für die sparsame Verwendung des Buckelquaders wird auch seine aufwändige und damit teure Herstellung gewesen sein. Buckelquadermauern waren ein Luxus, den sich nur reiche Burgherren leisten konnten. Buckelquadermauern wurden grundsätzlich in der sog. Zweischalentechnik errichtet, d.h. die Buckelsteine bilden nur die äußere Verkleidung einer in der Regel aus Bruchstein bestehenden Mauer. Die Buckelquader wurden entweder trocken oder mit einer dünnen Mörtelschicht verlegt. Bei besonders dicken Mauern wurde die Dreischalentechnik angewandt, d.h. zwei Quaderwände wurden in einem gewissen Abstand zueinander hochgemauert. In den Zwischenraum füllte man Kalkmörtel, der mit Bruchsteinen, Geröllschutt und Grobkies vermengt war. So entstand ein regelrechtes Gußmauerwerk. Solche Mauern waren der beste Schutz gegen die Rammböcke der Belagerer, weil sie besonders elastisch waren und nicht so schnell barsten.

Bifang

Mittelhocheutsch „bivanc“ für „umzäunte Gemarkung“.
Definition: Besonderes eingehegtes und vom Flurzwang befreites Grundstück. Von einem irgendwie dazu Berechtigten, z.B. einem Markgenossen gerodetes Grundstück, das durch Einhegung zu einem Sondereigentum wurde und den wirtschaftlichen Beschränkungen wie etwa dem Flurzwang nicht unterlag. Im Allgemeinen sind die Bifänge z.T. erheblich jünger als die Beunden, doch gehen, da beide eingehegt sind, Bifang und Beunde (eingezäuntes Stück Land) sowohl sachlich als auch in ihren Bezeichnungen ineinander über.

Schleifung

Eine Burgenanlage wurde bei Eroberung, wenn keine Verwendung vorgesehen war, teilzerstört oder gar dem Erdboden gleich gemacht. Man redet hier auch von Entfestigung, dem Vernichten von Festungen und Wallanlagen in einer Region, um diese militärisch für den Gegner unbrauchbar zu machen. Mittelwort: geschleift (nicht geschliffen!).

Vogt

Ursprünglich der weltliche Vertreter von Geistlichen, Kirchen, Klöstern etc., der diese in weltlichen Angelegenheiten z. B. vor Gericht nach außen vertrat. Der Vogt (von lateinisch advocatus: „Sachwalter) verwaltete das Kirchengut und die weltlichen Rechte der kirchlichen Institute. Nachdem den Kirchen vor allem seit der Karolingerzeit Immunitätsrechte verliehen worden waren und sie dadurch selbst Gerichtsherren mit zum Teil Hochgerichtsbarkeit geworden waren, benötigten sie zu deren Ausübung weltliche Vertreter, da ihnen die Ausübung der Blutsgerichtsbarkeit untersagt war. Auch in der Reichsverwaltung gab es Vögte mit unterschiedlich Aufgaben. Es handelte sich um Verwaltungsbeamte, die häufig gleichzeitig mit richterlichen Funktionen ausgestattet waren und meist kleine Amtsbezirke betreuten. Über größere Gebiete wurden Land- oder Reichsvögte gesetzt, die gleichsam als Stellvertreter des Königs fungierten. Seit dem 14. Jahrhundert wurde auch dieses Amt erblich, und die Vogteiverfassung zerfiel. Ausübender des Blutsgerichts.

Fußnoten:

  1. Im September 1237 wird Erzbischof Siegfried III. von Eppstein durch Kaiser Friedrich II. als Reichsverweser eingesetzt. Siegfried, der bis 1249 regiert, hat durch seine Fehden mit den Pfalzgrafen 1238/39, seinen offenen Verrat am Kaiser 1241 und den anschließenden Kämpfen wenig Muße sich um die eigenen (Mainzer) Gebietsinteressen zu kümmern.
  2. Partenstein, Rannenberg, Landesehre (bei Rottenberg), Mömbris, Eschau und Wildenstein, um nur einige zu nennen.
  3. In diesem Monat wird Werner von Eppstein Erzbischof zu Mainz.
  4. Der Graf ist ein Vetter Werners von Eppstein.
  5. Die Herren von Rannenberg sind ursprünglich Lehensleute der Rienecker Grafen, wurden aber durch Mainz zum Seitenwechsel bewogen.
  6. So bei Rheinberg/Wispertal 1279/80 und Rannenberg bei Wasserlos 1266.
  7. Da er selbst für 200 Mark bürgt, wird er darauf geachtet haben, die Burg nicht verkommen zu lassen.